Grün liegt im Trend, und Investitionen in ökologische Projekte locken zum Teil mit zweistelligen Renditen. Doch Vorsicht, nicht alles ist so sicher, wie es zunächst scheint. In manchen Fällen droht sogar der Totalverlust.
Nach Fukushima und anderen Umweltkatastrophen boomt der Markt der erneuerbaren Energien. Ökologische Geldanlagen in Windkraftprojekte oder Solaranlagen haben Hochkonjunktur. Doch die Stiftung Warentest warnt: Vor einer Investition sollte man genau hinschauen, andernfalls droht dem Anleger sogar der Totalverlust. Ein Unternehmen wurde bereits von den Verbraucherschützern mit Erfolg abgemahnt, weil es mir Schlagworten wie „grünes Sparbuch“ oder als „Alternative zur Bank“ um Investoren geworben hatte. In diesem Fall ging es um Genussscheine eines Unternehmens, das mit keinem Wort in seinen Verträgen darauf hingewiesen hatte, dass der Anleger auch für Verluste haftet.
So weist beispielsweise Thomas Pfister von der Verbraucherzentrale in NRW darauf hin, dass es sich bei diesen Geldanlagen in der Regel um Geschäftsbeteiligungen oder geschlossene Fonds handele. Das wiederum berge ein hohes Risiko für die Anleger, denn hier wird der Sparer zum Miteigentümer und partizipiert nicht nur am Erfolg. Im schlimmsten Fall ist das gesamte eingesetzte Geld bei einer Insolvenz des Unternehmens weg. Die Firmen setzen nach Ansicht der Verbrauchschützer darauf, dass das Thema „Grün“ aktuell positiv besetzt sei, und manche Sparer daher zu blauäugig und gutgläubig ihr Erspartes dort einsetzten.
In der ZDF-Sendung WISO zeigte man ein weiteres Beispiel auf, wo Investoren mit ihren Geldanlagen auf geschönte Prognosen eines Windparkbetreibers hereingefallen sind. Die Rede ist vom Windpark Möbisburg, der kurz vor dem Aus steht. Sparer hatten hier insgesamt zwei Millionen Euro in einen geschlossenen Fonds investiert. Dabei seien die Windprognosen für dieses Projekt geschönt gewesen, sagen Experten heute. Alle vier Gutachten, die in einem Hochglanzprospekt aufgelistet waren, liegen um mindestens 30 Prozent daneben. Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Kapitalmarktrecht, der nun die Klage der Investoren gegen den Betreiber führt, erklärt darüber hinaus, dass bereits bei der Standortfrage Fehler gemacht worden seien.
