Vielen Familien steht das Wasser bis zum Hals, und sie fragen sich jeden Monat, wie sie über die Runden kommen sollen. Jetzt schafft das pfändungssichere Konto zumindest ein Stück Planungssicherheit.
Rund 300.000 bis 350.000 Konten werden etwa monatlich in Deutschland gepfändet. Für die Betroffenen war dies leider oft mit unangenehmen Behördengängen verbunden, bis das Geld wieder freigegeben wurde, wenn es unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag. Seit dem 1. Juli 2010 ist dies nun anders. Mit Umsetzung der Reform zum Kontopfändungsschutz vom Mai 2009 gibt es nun die Möglichkeit, sich ein pfändungssicheres Girokonto einzurichten. Alle Banken sind seitdem dazu verpflichtet, ein pfändungssicheres Konto mit Guthabenbasis auf Wunsch des Kunden zu eröffnen. Der Freibetrag, der als pfändungssicher gilt, liegt in diesem Fall bei 985,15 Euro.
Schon seit längerer Zeit sollten eigentlich alle Banken ihren Kunden ein Girokonto auf Verlangen – unabhängig von der Bonität – einrichten, was sie allerdings nicht immer taten. Ganz neu ist allerdings ein pfändungssicheres Konto. Musste der Verbraucher früher erst das Amtsgericht bemühen und darlegen, dass der Betrag auf dem Konto unterhalb der Pfändungsfreigrenze ist, kann die Bank mittlerweile direkt ein pfändungssicheres Konto einrichten. Während vor der Reform in der Regel nur Lohn- und Gehaltspfändungen geschützt werden konnten, lassen sich jetzt auch Geldgeschenke, Sozialleistungen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bis zu einer Höhe von 985,15 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger bewahren.
Doch so gut ein pfändungssicheres Konto gemeint ist, so negativ ist auch der Beigeschmack. Viele Banken reagieren beispielsweise auf Anfragen ihrer Kunden mit erhöhten Gebühren. Sie stiegen etwa die Gebühren laut “Süddeutsche Zeitung” in Sachsen-Anhalt in einem Fall von zwei auf zwölf Euro monatlich. Ebenso sehen Verbraucherschützer ein Problem darin, dass ein pfändungssicheres Konto der Schufa gemeldet wird, um zu verhindern, dass ein Verbraucher gleich mehrere Konten dieser Art einrichtet. Verbraucherzentralen befürchten hier, dass sich das negativ auf die Kreditwürdigkeit des Kontoinhabers auswirken könnte.